Die künftigen Lagerungskosten für die beschlagnahmten Fahrzeuge und das beschlagnahmte Segelboot bis zu deren resp. dessen Herausgabe werden A.________ auferlegt und nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils mit separater Verfügung bestimmt. 6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 130'317.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die D.________, F.________, G.________, H.________, I.________, J.________, K.________, L.________ und M.________ für deren Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.