110. Entschädigung der Kosten für die private Nebenverteidigung und das Gutachten BC.________ Ausgangsgemäss stellt sich die Frage nach einer Entschädigung der Kosten für die private (Neben-)Verteidigung durch Rechtsanwalt C.________ sowie für das Gutachten BC.________ nicht. 243 Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 9. Juli 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen: 1. Leistungsbetrugs durch Erschleichen einer Leistung