109. Schadenersatz im Zusammenhang mit den Beschlagnahmen Der Beschuldigte verlangt weiter Schadenersatz in noch näher zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch CHF 4'000.00, für Standschäden am EZ.________(Auto), der FB.________(Motorrad) und dem Segelboot .________. Schliesslich sei seiner Ehefrau, evtl. ihm selber, Schadenersatz für die zu hohen Hypothekarzinsen auf den Liegenschaften AC.________ und AA.________ zu leisten. Die genannten Beschlagnahmen stellten keine rechtswidrigen Zwangsmassnahmen dar, eine Entschädigung ist bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.