Schliesslich sei der Liquidator AY.________ gerichtlich anzuweisen, dem Beschuldigten die pauschale Vergütung von CHF 20'000.00 gemäss Ziff. 10 der Vereinbarung zwischen der N.________ und dem Beschuldigten vom 15. Mai 2017 nebst Zins zu 5% auszuzahlen und dem Beschuldigten die 255 Geschäftsanteile an der BU.________ GmbH auszuhändigen, resp. auf ihn zu übertragen. Diese Anträge zielen an der Zuständigkeit des hiesigen Gerichts vorbei und stehen nicht in Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren.