241 ren bei der AD.________ (Bank) und der «Einkommenspfändung» sowie die Aufhebung der Beschlagnahme auf dem Erlös des Verkaufs der Liegenschaft im AB.________. Ferner verlangte die beschwerte Drittperson in diverser Hinsicht Schadenersatz (pag. 23 003 ff.). Mit dem erstinstanzlichen Urteil wurden diverse Wertgegenstände, insbesondere das Motorboot .________, freigegeben. Diese Freigaben wurde oberinstanzlich nicht angefochten. Die Gegenstände und das Motorboot wurden der beschwerten Drittperson resp. dem Beschuldigten ausgehändigt.