I. Beweismittelbeschlagnahme Die beschlagnahmten Beweismittel verbleiben bei den Akten (siehe Aufzählung im Urteilsdispositiv). II. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Der Beschuldigte wurde am 26. Juni 2018 erkennungsdienstlich erfasst (PCN .________; pag. 10 004 001 f. und pag. 18 043). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung dieser Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). III. Anträge der beschwerten Drittperson