Necessaire, braun (leer) Der rechtskräftig freigegebene Tresorschlüssel (Ass.-Nr. 5010) wurde nach Aushändigung an die AF.________(Bank) wieder an das Obergericht retourniert, weil der Tresorschlüssel zu keinem Tresor passte (pag. 18 2388.2 und pag. 18 2400.1). Aus diesem Grund wird erneut die Herausgabe dieses Schlüssels nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils verfügt, diesmal an den Beschuldigten zu Handen wem rechtens. 239 H. WEITERE VERFÜGUNGEN UND ANTRÄGE