Diese umständliche Herleitung räumt die Zweifel an der Zugehörigkeit dieses Autos nicht auf, weshalb es zu Handen wem rechtens an den Beschuldigten herausgegeben wird. Darüber hinaus befinden sich folgende Gegenstände beim Obergericht, die mangels Kenntnisse über die Eigentümerschaft ebenfalls nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu Handen wem rechtens an den Beschuldigten herauszugeben sind: - 1 kleines Portemonnaie, rosa (leer) - 1 FM.________ Necessaire, braun (leer)