.________b bei der AD.________ (Bank), lautend auf «S.________»; Saldo per 17. Mai 2022: CHF 55'308.25. Die Beschlagnahme betreffend folgende Gegenstände wird aufgehoben: - Perlenhalskette mit schwarzem Etui (Ass.-Nr. 5013); - Dreifach Armreif gold (Ass.-Nr. 5014); - Halskette (Ass.-Nr. 5014); - Brosche gold (Ass.-Nr. 5015). Die Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils gestützt auf ihre Angaben an die beschwerte Drittperson herausgegeben (pag. 18 3268 Z. 3).