103.1. Freigabe zu Handen des Beschuldigen Folgende Vermögenswerte werden freigegeben und nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils auf ein vom Beschuldigten zu bezeichnendes Konto überwiesen: - Der Restbetrag aus dem Verkauf der Liegenschaften im AB.________ von CHF 78'648.25; - Die Nettomieterträge aus der Vermietung der Liegenschaften im AB.________ von CHF 65'696.75; - Der Erlös aus dem Verkauf des EY.________ (Autos) .________ von CHF 22'000.00. Die Beschlagnahme des Pensionskassenguthabens/Alterskapitals und der Rente aus beruflicher Vorsorge bei der AE.________, lautend auf «A.______