Zumal sie – entgegen ihrer eigenen Darstellung – bereits vor der Freigabe der restlichen Vermögenswerte nicht auf dem Existenzminimum leben mussten resp. müssen: Die Beschlagnahme der Pensionskassenrente wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Kammer aufgrund von Überlegungen zur Verhältnismässigkeit explizit über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum angesetzt. Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme erweist sich sowohl für den Beschuldigten als auch für die beschwerte Drittperson als zumutbar. 103. Aufhebung der restlichen Beschlagnahmen