102. Verhältnismässigkeit der Beschlagnahmen In Anwendung des Übermassverbots dürfen die Beschlagnahme nur insoweit aufrechterhalten werden, als sie zur Deckung der Verfahrenskosten oder im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung benötigt werden. Während aufgrund der beschriebenen Unklarheiten in den Berufungserklärungen und in Aussicht gestellten Anträgen der Parteien bis zur Berufungsverhandlung unklar war, wie hoch die Ersatzforderung ausfallen könnte (siehe Ziff. 8 oben), sind diese Beträge nunmehr festgesetzt. Deren Höhe wird durch die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme auf dem Verkaufserlös der Liegenschaften AC.