235 CHF 549'717.75 aus dem Verkauf der Liegenschaft in AC.________. Auf diesem Restbetrag wird die Beschlagnahme im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung aufrechterhalten. Weiter befinden sich auf dem Konto des Obergerichts CHF 728'930.50 aus dem Verkauf der Liegenschaften im AB.________ (ET.________ Gbbl.-Nrn. .________, .________, .________ [AB.________]). Dieser Verkaufserlös wurde am 21. Januar 2019 durch die Staatsanwaltschaft zwecks Einziehung / Restitution, evtl. Sicherstellung von Ersatzforderungen beschlagnahmt (pag.