101. Ersatzforderungsbeschlagnahme Gestützt auf Art. 71 Abs. 3 StGB können Vermögenswerte des Betroffenen im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung mit Beschlag belegt werden. Die Beschlagnahme begründet bei der Zwangsvollstreckung der Ersatzforderung kein Vorzugsrecht zu Gunsten des Staates. Der Beschuldigte wird zur Zahlung einer Ersatzforderung von CHF 1.2 Mio. verurteilt.