_, welche dem Beschuldigten und seiner Ehefrau als Wohnsitz dient. Auf dem Konto des Obergerichts befindet sich insbesondere der zur Kostendeckung, evtl. zur Durchsetzung einer Ersatzforderung beschlagnahmte Betrag von CHF 1'033'743.30 aus dem Verkauf der Liegenschaft in AC.________. Die Vorinstanz hatte auf die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme dieser Liegenschaft verzichtet, weil sie davon ausging, dass der Wert der Liegenschaft nicht wesentlich über die Hypothekarbelastung ausgehe. Diese Annahme wurde durch den Verkauf mit einem Erlös von CHF 1'033'743.30 widerlegt.