Urteil des Bundesgerichts 1B_222/2019 vom 6. Januar 2020 E. 2.7). Im erst- und oberinstanzlichen Verfahren sind demnach Kosten von CHF 444'025.55 angefallen, zu deren Deckung die beschlagnahmten Vermögenswerte aufrechterhalten werden können. Bis zur Rechtskraft des Urteils resp. der Herausgabe an den Beschuldigten sind zudem weitere Auslagen im Zusammenhang mit der Einlagerung der Strassenfahrzeuge und des Segelschiffs zu erwarten, für deren künftige Deckung die Beschlagnahme aufrechterhalten werden kann (siehe Ziff.