__ sowie aus dem Lohn des Beschuldigten gestammt habe (pag. 18 3268 Z. 42 und pag. 18 3269 Z. 41). Soweit sie angab, die Liegenschaft in AC.________ sei mit ihr zustehenden Mitteln aus dem Verkauf der Liegenschaft in ES.________ bezahlt worden, sind zum einen der Ehe- und Erbvertrag und der Schenkungsvertrag vom .________ heranzuziehen, mit denen der Beschuldigte die Liegenschaft in ES.________ als Schenkung zu Eigengut an seine Ehefrau übertrug. Zum anderen ist der Kaufvertrag vom .________ zu beachten, mit dem die beschwerte Drittperson die Liegenschaft in ES.________ bereits wieder verkaufte (pag. 07 904 001 ff., pag. 07 904 009