99. Vermögenswerte der beschwerten Drittperson Unter den Beschlagnahmen befinden sich verschiedene Vermögenswerte und Gegenstände, an denen die beschwerte Drittperson Eigentumsanspruch erhebt. Es ist deshalb vorab zu klären ob und unter welchen Voraussetzungen diese Vermögenswerte überhaupt weiterhin beschlagnahmt werden dürfen. Im Vordergrund steht dabei insbesondere der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft in AC.________.