94.1. Parteientschädigung der Strafklägerinnen 1-2 und Straf- und Zivilklägerinnen 1, 3, 4, 6-9 Die Strafklägerinnen 1-2 und Straf- und Zivilklägerinnen 1, 3, 4, 6-9 haben in ihrer Funktion als Straf- und Zivilklägerinnen einerseits die Bestrafung des Beschuldigten wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und andererseits die Zahlung von Schadenersatz verlangt. Mit dem vorliegenden Urteil werden die Schuldsprüche sowie das Urteil im Zivilpunkt der Vorinstanz bestätigt, die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.