Wenn der Tarifrahmen dann schon ausgeschöpft sei, müsste der neue Anwalt nach dieser Argumentation gratis arbeiten. Das könne aber nicht sein, es brauche einen amtlichen Verteidiger. Die Aufwände der Rechtsanwälte B.________ und BV.________ seien separat zu betrachten und nicht zusammenzuzählen beim Vergleich mit der PKV. Abgesehen davon habe er nicht vom Vorwissen von Rechtsanwalt BV.________ profitiert, er habe das Studium der Akten selber nachholen müssen. In Strafverfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht erstreckt sich der Honorarrahmen von CHF 2'000.00 bis maximal CHF 80'000.00 (Art. 17 Abs. 1 lit. d PKV). Gemäss Art.