92.1. Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt BV.________ Das amtliche Honorar von Rechtsanwalt BV.________ wurde mit Verfügung vom 16. September 2019 auf CHF 46'400.20 (amtliches Honorar) und CHF 56'416.30 (volles Honorar) festgelegt (pag. 14 005 075). In dieser Verfügung wurde festgehalten, der Beschuldigte sei rück- und nachzahlungspflichtig, wenn ihn das urteilende Gericht zu den Verfahrenskosten verurteilen sollte. Der endgültige Umfang der Rück- und Nachzahlungspflicht sei durch das urteilende Gericht zu bestimmen (pag. 14 005 076). Die Vorinstanz hielt fest, aufgrund der «eklatanten Interessenskollision» von Rechtsanwalt BV.