In den vorinstanzlichen Kosten nicht berücksichtigte Einlagerungskosten: CHF 3'237.05 Dies ergibt Auslagen von total CHF 25'046.10. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich damit auf insgesamt CHF 82'046.10. Allfällige Kosten für die Aufhebung der Grundbuchsperre sind in diesen Kosten inbegriffen (siehe Ziff. 103.2 unten).