6 VKD ist auch oberinstanzlich möglich. Das vorliegende Verfahren weist einen sehr grossen Aktenumfang auf, was für die oberinstanzliche Bearbeitung des Verfahrens einen ausserordentlich hohen Zeitund Arbeitsaufwand erfordert hat. Hinzu kam, dass vier eigenständige Berufungen und zwei Anschlussberufungen zu beurteilen waren, zahlreiche Parteien involviert sind und neben den komplexen materiellen Fragen auch zahlreiche Fragen formeller Natur umstritten waren. Mit Blick auf den denkbaren Aufwand und Umfang von Berufungsverfahren erweist sich das vorliegende Verfahren als überdurchschnittlich aufwändig, umfangreich und komplex.