18 482 ff.). Diese Festlegung der Kosten wird als angemessen erachtet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle zudem eine Gebühr für den Auftritt der Staatsanwaltschaft gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. a VKD. Diese wird gemäss den Überlegungen der Vorinstanz auf CHF 500.00 pro Halbtag, ausmachend CHF 4’000.00 festgelegt. Die Kosten für das Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht belaufen sich demnach auf CHF 35'277.05.