90.2. Kosten des Verfahrens vor dem Wirtschaftsstrafgericht Der Tarifrahmen für das Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Dreierbesetzung beträgt 3000 bis 30'000 Taxpunkte (Art. 22 Abs. 1 lit. e VKD). Die Vorinstanz erachtete die Vorbereitung des Verfahrens als sehr aufwändig, da fünf Einvernahmen und ein Rechtshilfeverfahren durchgeführt wurden. Die Gebühr wurde deshalb auf CHF 24'000.00 gelegt. Hinzu kamen vorinstanzlich Auslagen von CHF 7'277.05. Sie setzen sich zusammen aus Zeugengeldern sowie den Kosten für die Einlagerung der beschlagnahmten Fahrzeuge (pag. 18 482 ff.).