Hinzu kamen eine Gebühr für das Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: ZMG) von CHF 500.00 und Auslagen von CHF 26'190.55 (Zeugengeld, Grundbuchsperre, Einlagerung der beschlagnahmten Fahrzeuge bis am 30. November 2019). Die Vorinstanz erachtete die fast vollständige Ausschöpfung des Gebührenrahmens im Vergleich mit anderen Verfahrens als zu hoch und eine Gebühr von CHF 50'000.00 inkl. Auslagen sowie CHF 500.00 für das Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht als angemessen. Die Generalstaatsanwaltschaft brachte dagegen vor, die Bedeutung des Geschäfts entspreche dem ausgewiesenen Zeitaufwand.