17 001 001 f.). Die Gebühr für die Untersuchung wurde dabei auf CHF 62'700.00 festgesetzt und ergab sich aus der maximalen Ausschöpfung des Gebührenrahmens von CHF 66'000.00 abzüglich CHF 3'300.00 für die teilweise Einstellung des Verfahrens. Hinzu kamen eine Gebühr für das Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: ZMG) von CHF 500.00 und Auslagen von CHF 26'190.55 (Zeugengeld, Grundbuchsperre, Einlagerung der beschlagnahmten Fahrzeuge bis am 30. November 2019).