90.1. Kosten des Vorverfahrens Der Tarifrahmen für die Untersuchung durch eine kantonale Staatsanwaltschaft beträgt 500 bis 33'000 Taxpunkte, wobei in besonders umfangreichen und zeitraubenden Geschäften, bei querulatorischer Prozessführung sowie in Geschäften mit sehr hohem Streitwert eine Gebühr bis zum doppelten Betrag des Höchstansatzes erhoben werden kann (Art. 16 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Verfahrenskosten für die Untersuchung im Kostenverzeichnis auf CHF 89'390.55 (pag. 17 001 001 f.).