14 003 001). Das Rechtsbegehren wurde – unter Vorbehalt der Modifikation – erstmals mit der Zivilklage vom 24. Juni 2020 begründet (pag. 18 348/92). Die vorbehaltene Modifikation erfolgte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung im Parteivortrag sowie mit Eingabe vom 3. Juli 2020 (pag. 18 898 und pag. 18 1078). Das Rechtsbegehren hinsichtlich die Zahlung von USD 3.325 Mio. ist hinreichend klar formuliert, zumal oberinstanzlich nur noch die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gefordert wurde.