86. Höhe Schadenersatz Die Straf- und Zivilklägerin 10 macht im Sinne von Teilklagen einen Schadenersatz von CHF 10 Mio. pro Schiff geltend, unter ausdrücklichem Vorbehalt des Nachklagerechts. Bei einer Teilklage genügt die Darlegung einer den eingeklagten Betrag übersteigende Forderung (BGE 144 III 452 E. 2.4). Der von der Straf- und Zivilklägerin 10 geforderte Schadenersatz beläuft sich nicht einmal auf zwei Drittel des gesamten, belegten Schadens von rund CHF 52.645 Mio. Die Straf- und Zivilklägerin 10 nahm im Vergleich zum gesamten Schaden also bereits eine Reduktion von rund CHF 22 Mio. vor.