in all den Jahren zuvor inhaltlich wahre Geschäftsberichte eingereicht hätte und das BT.________ rechtzeitig die angezeigten Massnahmen hätte ergreifen können, um sich aus den Bürgschaftsverpflichtungen zu lösen. Der Einfluss der von der Verteidigung genannten Ereignisse vermögen den Kausalverlauf nicht annähernd so stark zu beeinträchtigen, dass die jahrelangen Handlungen des Beschuldigten in den Hintergrund treten würden. Insbesondere wäre es dem BT.________ bei korrekter Deklarierung der wirtschaftlichen Verhältnisse möglich gewesen, bereits vor Eintritt der Schifffahrtskrise Mass-