Die Verteidigung argumentiert, die Kausalität zwischen dem angeblich strafbaren Verhalten des Beschuldigten und den behaupteten Forderungen sei überhaupt nicht dargelegt. Wichtige Ereignisse, auf die der Beschuldigte keinerlei Einfluss gehabt habe, seien in keiner Weise beachtet worden, wie etwa die Jahrhundert- Schifffahrtskrise, die erlittene Täuschung beim Verkauf der DZ.________(Schiffstyp), die Amtsgeheimnisverletzung innerhalb des N.________ oder den vom N.________ im denkbar schlechtesten Zeitpunkt vorgenommene Notverkauf der Schiffe. Aus dem Bericht der EQ.