85.3. Kausalität Es wurde bereits im Rahmen des Strafpunkts begründet, dass die Straf- und Zivilklägerin 10 aufgrund des Leistungsbetrugs durch Bewirken des Unterbleibens eines Entzugs und den Urkundenfälschungen des Beschuldigten keine geeigneten Massnahmen getroffen hat, um sich aus den Bürgschaftsverpflichtungen zu Gunsten der J.________ AG, der I.________ AG und der L.________ AG zu lösen. In der Folge wurden die Bürgschaften in Anspruch genommen, was zum aufgezeigten Schaden für die Straf- und Zivilklägerin 10 führte.