Durch den Verkauf des Schiffs, Erlös aus dem Escrow Account sowie dem Verkauf der Treibstoffreserven reduzierte sich diese Forderung auf rund CHF 16'029'071.79 (pag. 20 569). Die Forderung erhöhte sich jedoch durch die Leistung der Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von USD 342'608.00 auf rund CHF 16'371'679.79 (pag. 20 557 und pag. 20 569). Auch die I.________ verfügt über keine nennenswerten Möglichkeiten, diese Forderung der Straf- und Zivilklägerin 10 zu befriedigen (pag. 18 3182 ff. und pag. 20 823 ff.). Dieser ist somit ein Schaden von rund CHF 16.3 Mio. entstanden.