Überbrückungsfinanzierungen aufgenommen, für die ebenfalls die Straf- und Zivilklägerin 10 in Anspruch genommen wurde. Sie leistete dafür insgesamt Zahlungen von USD 611'288.00 (pag. 20 555 und pag. 20 568). Aus der Abtretung dieser Forderung gegenüber der J.________ AG erhöht sich die Forderung des N.________ auf rund CHF 18'916'513.62 (pag. 20 562 f.). Gemäss der Einschätzung des Liquidators sowie den Berichten der Revisionsstelle in den vergangenen Jahren verfügt die J.________ über keine nennenswerten Aktiven, die eine Zahlung dieser Forderung erwarten liesse (pag. 18 3169 ff. und pag. 20 809 ff.).