In Zusammenhang mit diesem Verkauf gingen USD 2'684'565.00 aus dem Verkaufserlös, USD 198'437.42 Erlös aus dem Escrow Account sowie USD 302'753.96 aus dem Verkaufserlös der Treibstoffreserven an die Straf- und Zivilklägerin 10 (pag. 20 568). Ausgehend von einem Wechselkurs USD/CHF von 1:1 reduzierte sich die subrogierte Forderung gegenüber der J.________ AG dadurch auf rund CHF 18'305'243.62. Um bis zum Verkauf der J.________ AG einen unkontrollierten Konkurs zu vermeiden, wurden bei der EP.________ AG (Bank) Überbrückungsfinanzierungen aufgenommen, für die ebenfalls die Straf- und Zivilklägerin 10 in Anspruch genommen wurde.