Die von der Straf- und Zivilklägerin 10 vorgebrachte Schadensberechnung ist nachvollziehbar und für die einzelnen Schiffe belegt, wie nachfolgend aufgezeigt wird. Auf die Geltendmachung der Kosten für Zinsaufwand, Maklerkosten etc., welche den Schaden noch erhöhen könnten, hat die Straf- und Zivilklägerin 10 verzichtet.