Diese Forderungen erhöhten sich zusätzlich durch die Besicherung und Ablösung von Überbrückungskrediten bei der EH.________(Bank) AG, welche der Straf- und Zivilklägerin 10 abgetreten wurden. Sodann reduzierte sich die Forderung durch den Erlös aus dem Verkauf der Schiffe. Da die D.________-Gesellschaften aufgrund ihrer aussichtslosen finanziellen Situation liquidiert wurden und die betreffenden Schiffsgesellschaften in Liquidation über keinerlei nennenswerte Aktiven verfügen, sind diese Forderungen in ihrem Wert vollumfänglich vermindert und erfüllen den zivilrechtlichen Schadensbegriff.