85.1. Schaden Die Straf- und Zivilklägerin 10 begründet ihren Schaden damit, dass ihre nach der Inanspruchnahme der Bürgschaften durch Subrogation auf den N.________ übergegangene Forderungen gegenüber den Schiffsgesellschaften wertlos seien. Indem das BT.________ als Folge der Handlungen des Beschuldigten keine Massnahmen zum Entzug der Bürgschaften getroffen habe, sei ihr demnach ein erheblicher direkter Schaden erwachsen.