Die Straf- und Zivilklägerin 10 macht mit ihrer Zivilklage einen Schaden geltend, den sie als Folge der deliktischen Tätigkeit des Beschuldigten erlitten haben soll. Wie bereits ausgeführt, liegt dieser Forderung eine Konstellation zu Grunde, die mit einem Steuer- oder Sozialversicherungsverfahren nicht zu vergleichen ist: Die Straf- und Zivilklägerin 10 schloss zu Gunsten der Gesellschaften des Beschuldigten mit der finanzierenden Bank Bürgschaftsverträge ab.