Erfasst werden Ansprüche, die im kontradiktorischen, ordentlichen Zivilverfahren eingeklagt werden können. Öffent- lich-rechtliche Ansprüche, wie beispielsweise Steuerforderungen des Gemeinwesens bei Steuerdelikten, Rückerstattungsansprüche unrechtmässig bezogener Sozialversicherungsleistungen oder Ansprüche aus dem kantonalen Verantwortlichkeitsrecht bei strafbarem Verhalten eines öffentlichen Angestellten sind demgegenüber vom Adhäsionsprozess ausgeschlossen (Art. 119 Abs. 2 lit. b und Art. 122 Abs. 1 StPO; Urteil des Bundesgerichts 6B_1324/2019, 6B_22/2019 vom 22. März 2019 E. 4 f.;