04 010 1267 und pag. 19 446). Es wird berücksichtigt, dass die bei der AX.________ AG resultierenden Intercompany-Darlehen ab dem Geschäftsjahr 2010 jeweils auf die D.________ AG übertragen wurden. Betreffend die Höhe des Schadenersatzes wendet der Beschuldigte ein, er habe mit dem BT.________ am 4./5. Dezember 2017 eine Vereinbarung betreffend «Umsetzung der Vereinbarung zwischen der N.________ und A.________ vom 15. Mai 2017» abgeschlossen. Darin habe er u.a. gegenüber der D.________ auf sein Darlehen in der Höhe von rund CHF 3.9 Mio. verzichtet. Dieser Betrag sei von einem allfälligen Schadenersatzbetrag abzuziehen.