82 unten). Infolge des Schuldspruchs wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung ist sodann erstellt, dass die Gewährung dieser Darlehen durch den Beschuldigten widerrechtlich war. Die Strafbestimmung von Art. 158 StGB ist eine geeignete Schutznorm, um einen haftpflichtrechtlichen Schadenersatzanspruch zu begründen. Der Schaden ist adäquat kausal auf das Handeln des Beschuldigten zurückzuführen, dies ergibt sich aus den Überlegungen zum Strafpunkt. Ein relevantes Selbst- oder Drittverschulden liegt nicht vor. Aus dem Schuldspruch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesor-