Diese Darlehen wurden bis zum Zeitpunkt der Liquidation der D.________-Gesellschaften resp. bis zum heutigen Datum nicht zurückgezahlt, auch wenn sich die Forderungen im Vergleich zum für den Schuldspruch massgebenden Höchststand teilweise reduzierten. Es besteht eine Differenz zwischen dem aktuellen Vermögensstand der geschädigten Gesellschaften und dem hypothetischen Vermögensstand ohne die Gewährung der Intercompany-Darlehen. Das Kriterium des Schadens ist damit grundsätzlich erfüllt, wobei für die Beurteilung der Zivilklage nicht von derselben Schadenshöhe auszugehen ist, wie im Strafpunkt (siehe Ziff. 82 unten).