81. Haftung nach Art. 41 OR Im Zusammenhang mit den Strafpunkt wurde ausgeführt, dass die Straf- und Zivilklägerinnen 3, 4, 6-9 aufgrund der Gewährung von Intercompany-Darlehen aus geschütztem Eigenkapital geschädigt wurden, wobei für das Tatbestandsmerkmal des Schadens bei der ungetreuen Geschäftsbesorgung von einem Vermögensschaden in Form von Vermögensgefährdung ausgegangen und jeweils auf den Höchststand der gewährten Intercompany-Darlehen abgestellt wurde. Diese Darlehen wurden bis zum Zeitpunkt der Liquidation der D.________-Gesellschaften resp.