Sein Einkommen beträgt monatlich CHF 11'256.50. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs für Krankenkasse, Steuern etc. von 30% des monatlichen Einkommens ergibt dies ein zur Verfügung stehender Betrag von CHF 7’879.55. Der Beschuldigte ist gegenüber seiner Ehefrau unterhaltspflichtig, die ihrerseits eine AHV- Rente von CHF 1'785.00 bezieht. Diese Unterstützungspflicht gegenüber der Ehefrau wird mit einem Pauschalbetrag von 15% berücksichtigt, ausgehend von den