Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. Ausgangspunkt bildet das Einkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zufliesst. Der Beschuldigte verfügt aktuell über eine AHV-Rente in der Höhe von CHF 1'800.00 sowie über eine Pensionskassenrente von CHF 9’456.50. Sein Einkommen beträgt monatlich CHF 11'256.50.