76. Täterkomponenten Für die Täterkomponente gilt das bereits Gesagte (siehe Ziff. 68 oben). Der Abzug aufgrund der medialen Berichterstattung wurde jedoch vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet, eine weitere Reduktion der Geldstrafe erfolgt nicht. 77. Gesamtstrafe Der Beschuldigte wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt.