73.1. Tatverschulden Durch das Einreichen der unwahren Jahresrechnungen bestärkte der Beschuldigte beim BT.________ jedes Jahr von neuem den Irrtum über die Eigenkapitalsituation der Schiffsgesellschaften und beging damit jedes Jahr eine neue Tat. Die einzelne Tatbegehung präsentiert sich dabei weniger einschneidend als ein aktives Erschleichen von Leistungen, selbst wenn damit verhindert wurde, dass das BT.________ Massnahmen gegen Bürgschaftsziehungen in der Höhe von rund USD 109 Mio. traf. Für die einzelne Tatbegehung wird ebenfalls eine Strafe in der Grössenordnung von 45 Strafeinheiten als angemessen erachtet.