Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es einer Freiheitsstrafe bedarf, um ihn von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten. Weiter befindet sich der Beschuldigte in einer geregelten finanziellen Situation, so das mit dem erfolgreichen Vollzug einer Geldstrafe gerechnet werden kann. Nach aktuellen Recht ist der Beschuldigte zu einer Geldstrafe zu verurteilen, während er nach dem zur Tatzeit geltenden Recht mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft worden wäre. Das heutige Recht erweist sich somit als das mildere Recht. Der Beschuldigte wird für diese Delikte zu einer Geldstrafe verurteilt.